KÖB St. Georg Heiden - Info


 

 

Entleihbedingungen

1. Entleihdauer

4 Wochen für Bücher, Tonkassetten, Hörbücher und CDs
2 Wochen für Zeitschriften
1 Woche für DVDs

2. Entleihgebühr

0,10 € für Kinderbücher
0,20 € für Jugend-, Sachbücher, Zeitschriften
0,30 € für Romane und Tonkassetten
0,50 € für CDs
1,00 € für Hörbücher und DVDs
Vorbestellungen sind gebührenfrei

 

 

Benutzungsordnung

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Rathausplatz 19, 46359 Heiden
Tel.: 02867/223920
Internet: www.buecherei.sankt-georg-heiden.de
E-Mail: buecherei-st.georg@t-online.de

1.Träger/Aufgabe
Die kath. Kirchengemeinde St. Georg ist Träger der Kath. Öffentlichen Bücherei und sichert die öffentliche Literaturversorgung der Gemeinde Heiden. Die Bücherei steht jedem offen und jeder ist berechtigt, Medien aller Art einzusehen oder zu entleihen. Die aktuellen Öffnungszeiten werden durch einen Aushang an der Bücherei bekannt gegeben.

2. BenutzerausweisDie Nutzung der Bücherei ist grundsätzlich nur mit einem Benutzerausweis möglich. Dafür wird eine Benutzeranmeldung ausgefüllt. Die darin gemachten Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Die Kenntnisnahme und Anerkennung der Benutzungsordnung wird auf der Benutzeranmeldung durch Unterschrift bestätigt. Kinder ab 10 Jahre und Jugendliche können einen Benutzerausweis erhalten , wenn die Benutzeranmeldung von den Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird. Der ausgestellte Benutzerausweis bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust sowie Namens-und Adressenänderungen sind dem Büchereiteam mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr erhoben.

3. Entleihe/Leihfrist Gegen Vorlage des Benutzerausweises können bis zu 10 Medien ausgeliehen und zurückgegeben werden.
Die Leihfrist beträgt für
a) Bücher, CDs, Hörbücher, Kassetten 4 Wochen
b) Zeitschriften 2 Wochen
c) DVDs 1 Woche
Die Ausleihfrist kann gegen eine Gebühr einmalig verlängert werden. Vorbestellungen von Medien werden kostenfrei entgegengenommen.

4.LeihgebührenDie aktuelle Gebührenordnung wird durch Aushang bekannt gegeben. Bei einer Überschreitung der Ausleihfrist wird für jede angefangene Woche die Leihgebühr nachberechnet. Bei einer schriftlichen Erinnerung werden Portokosten in Rechnung gestellt.

5.Behandlung von Medien und Haftung Die Leser werden gebeten, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder verschmutzte Medien muss Schadensersatz bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes geleistet werden. Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht zulässig.

6.Hausrecht Die Kath. Öffentliche Bücherei übt das Hausrecht aus. Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.2011 in Kraft.
Das Team der Kath. Öffentlichen Bücherei St. Georg , Heiden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Bücherei.


Download der Benutzungsordnung (pdf)

 

 

Benutzeranmeldung

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Download der Benutzeranmeldung (pdf)

   

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